In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2017 wurde das Oberlandesgericht Stuttgart großflächig mit Farbe angegriffen und mit einer Parole versehen. Das OLG steht in seiner Funktion für die bürgerliche Gesetzgebung des kapitalistischen Systems, die Kriminalisierung und Repression gegen Linke und Menschen, die nicht ins System passen. Die Institution dient als Repressions- und Machterhaltungsorgan der herrschenden Klasse. Es soll ein System geschützt werden, das weltweit für Kriege und Elend steht.
AktivistInnen werden kriminalisiert, die gegen Faschismus, Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung auf die Straße gehen und für eine solidarische und menschliche Gesellschaft kämpfen.
Das Ziel der Repressionsorgane: Verfolgung, Einschüchterung und Unterdrückung und das Schwächen der linken Bewegungen.Im vergangenen Jahr wurden mehrfach zu verschiedenen Anlässen AktivistInnen in Stuttgart kriminalisiert. Beispielsweise nach den erfolgreichen Protesten gegen den Bundesparteitag der rechten Partei „AfD“ oder nach den militanten Aktionen gegen den Aufmarsch türkischer Faschisten in der Stuttgarter Innenstadt.
Bundesweit wurden und werden immer wieder GenossInnen in Haft gesteckt.
Aktuell richtet sich diese Repression vermehrt gegen kurdische und türkische linke AktivistInnen.
In letzter Zeit gab es vermehrt Anzeigen und Festnahmen kurdischer AktivistInnen.
Der §129 ist ein staatliches Werkzeug, um AktivistInnen gezielt überwachen und kriminalisieren zu können.
Die politische Verfolgung in der Art des heutigen „Terroristenparagraphen“ §129 geht bis aufs Kaiserreich mit dessen „Sozialistengesetz“ zurück, weitergeführt in der Weimarer Republik. Im Faschismus wurden politische GegnerInnen und verfolgte Minderheiten offen und terroristisch verfolgt.
In dieser Tradition wurde 1956 die KPD verboten. 1976 trat dann zum ersten Mal unter dem Namen §129a ein Gesetz in Kraft, das damals speziell gegen die RAF als allumfassende Waffe eingesetzt wurde und seither besteht. Dieser § rechtfertigt jegliche Überwachung von Personen, die laut Justizapparat in Mitgliedschaft einer „terroristischen Vereinigung“ sind, eine solche Organisation unterstützen oder für sie werben. Der §129b richtet sich gegen die Unterstützung und Werben für „terroristische Vereinigungen“ im Ausland, z.B. wie 2008 in Stuttgart angebliche DHKP-C- oder heute angebliche PKK-Mitglieder.
Die sogenannte Verwendung gegen „Terroristen“ findet praktisch so gut wie gar nicht statt.
Massive Repression wird von den Herrschenden als Waffe gegen Revolutionäre willkürlich und nach der Interessenlage der Herrschenden eingesetzt.
Unter dem §129 werden seit Jahren GenossInnen kriminalisiert. Aktuell wird am Stuttgarter OLG ein Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten geführt, dem die Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen wird. Ohne handfeste Beweise wurde er observiert und festgenommen.
Die Reaktion auf die Vorkommnisse in der Silvesternacht in Köln letzten Jahres oder der Anschlag in Berlin haben gezeigt, dass sich die Repressionsorgane und die Politik nicht davor scheuen solche furchtbaren Ereignisse als Mittel und Legitimation für den Ausbau des Überwachungsapparates zu nehmen, ohne groß Rechenschaft ablegen zu müssen.
Die Verhältnisse haben sich mit den Auswirkungen der kapitalistischen Krise 08/09 zu Ungunsten der ArbeiterInnenklasse verschärft.
Reaktionäre Bewegungen erstarken und kanalisieren die Unzufriedenheit der Menschen für ihre systemstabilisierende, menschenverachtende Hetze. Während AfD und Konsorten direkt gegen MigrantInnen und Geflüchtete hetzt, geht der Staat gegen sie vor und schiebt ab. Die fortschrittliche Bewegung dagegen ist marginal und in der Defensive. Doch gerade auch die Krisenzeiten können für revolutionäre Erhebungen fruchtbar sein und müssen von uns genutzt werden.
Den faschistischen Banden und der Klassenherrschaft des Kapitals müssen wir die Organisierung einer Gegenmacht entgegenstellen!
Auf ein kämpferisches 2017!
Weg mit dem §129!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Kampf der Klassenjustiz!
Quelle: Linksunten