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Auto von Nazi angezündet

By chronik on September 15, 2015

Berlin, 15. September 2015

Der Herr Lars Schulz soll sich am Donnerstag, den 23. Juli 2015 in der von ihm angemieteten Behausung aufgehalten haben. Als eine Demonstration gegen Faschismus auf der Buschallee vorbeizog, hielt er laut Zeugenberichten und durch Bildmaterial beweisbar, eine Fahne des Dritten Reiches aus dem Fenster und bepöbelte die Demonstrant_innen. Anschließend betrat er mit dem Ronny Wagner die Straße und bedrohte Menschen aus rassistischen Motiven. Die beiden hatten die Absicht, mit einem mitgebrachten Baseballschläger, aus den selben rassistischen Motiven, Menschen zu verletzen oder zu töten. Nur durch Glück kam es nicht dazu, da sie an der Ausführung gehindert wurden. Der Dirk Schnur wird beschuldigt im Bunde mit den beiden zu stehen, da er sich die Wohnung mit dem Lars Schulz teilt.

Anklage

Gegen

Lars Schulz,
wohnhaft in der Buschallee 75 in 13088 Berlin,
geboren am 04.10.1982

als Haupttäter sowie gegen

Dirk Schnur,
wohnhaft am selben Ort

und

Ronny Wagner

wird obige Anklage erhoben.

Urteil

Im Namen des Volkes tritt ein unabhängiges und freies Volksgericht zusammen, um über die Punkte der Anklage gegen die Nazis Lars Schulz, Ronny Wagner und Dirk Schnur zu urteilen.

In Abwesenheit der drei Angeklagten befindet das Volksgericht Lars Schulz und Ronny Wagner für schuldig im Sinne der Anklage. Die Taten sowie deren Urheber wurden bereits zweifelsfrei in der Öffentlichkeit durch Bildmaterial und glaubhafte Aussagen bestätigt. Es findet sich ferner niemand, der die beiden in Schutz nimmt.

Was den Dirk Schnur betrifft, so ist auch dessen Schuld unzweifelhaft. Es ist der Hausverwaltung sowie der Nachbarschaft bekannt, dass er sich im Bunde mit Lars Schulz und Ronny Wagner befindet. Daraus, dass er die Wohnanschrift mit Lars Schulz teilt, ist zu folgern, dass er das selbe faschistische Gedankengut in sich trägt und mit ihm eine Art Partnerschaft mit gegenseitiger Unterstützung führt.

Es ergeht der Beschluss, dass das KFZ des Lars Schulz mit dem amtlichen Kennzeichen B-CZ6103 in der Nacht vom 14. zum 15. September vernichtet wird. Durch die Maßnahme wird dem Lars Schulz auf dem direkten Wege finanzieller Schaden zugefügt. Es wird außerdem erhofft, dass er dadurch viel Zeit für die Bürokratie aufwenden muss und somit von schädlichen Tätigkeiten und Gedanken abgehalten wird.

Der Ronny Wagner und der Dirk Schnur werden dazu angehalten, den Urteilsspruch als Warnung gegen ihre Person anzusehen. Sie müssen aber auch dem Lars Schulz bei der Bewältigung der finanziellen und bürokratischen Aufwände behilflich sein, da sie als Mittäter schuldig sind und daher auch gemeinsam büßen müssen.

Das Urteil ist mit sofortiger Wirkung vollstreckbar.

Begründung

Zur Begründung des Urteils ist zu sagen, dass die Angeklagten sich glücklich schätzen können, diese Milde zu erfahren. Sie haben die Milde der Dringlichkeit einer Reaktion zu verdanken. Außerdem existiert eine parallele Verfolgung einiger sogenannte „Straftatbestände“ des Lars Schulz durch die illegitime Justiz der BRD. Das Volksgericht ist sich weiter sicher, dass Antifaschist_innen ein Auge auf die drei Nazis haben und im Falle von weiterer rassistischer Betätigung wieder als Gericht zusammentreten werden.

Als besonders schwerwiegend urteilt das Volksgericht, dass die Betätigung der drei Nazis in einer besorgniserregenden Zeit stattfindet. Da täglich Flüchtlingsunterkünfte brennen, Menschen von Faschisten wie Lars Schulz in Tötungsabsicht angegriffen werden und tausende auf die Straße gehen um Schlächtern zu applaudieren und ihnen den Rücken zu stärken, kann die Gefahr nicht unterschätzt werden. Gerade auch in Berlin organisieren Kader immer mehr Menschen unter nationalistischer und rassistischer Ideologie.

Das Volksgericht will an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass die Verurteilten und die rassistischen Volksmassen, in denen sie marschieren Teil eines Systems sind. Es darf nicht sein, dass der Staat, der den NSU aufgebaut hat und offensichtlich weiter betreibt, isoliert betrachtet wird. Wenn der Faschismus bekämpft werden soll, gilt es als oberstes Gebot den Staat zu bekämpfen. Polizei, Justiz und Politik sind keine Kooperationspartner der Antifa. Die einzige Möglichkeit, Faschismus an der Wurzel zu bekämpfen ist autonome Organisierung. In diesem Rahmen ist das Volksgericht temporär zusammengetreten und löst sich mit der Vollstreckung des Urteils wieder auf.

Berlin, den 10. September 2015

Quelle: Linksunten

 

Polizei:

Brennendes Auto – Polizeilicher Staatsschutz ermittelt
Polizeimeldung vom 16.09.2015
Pankow
Nr. 2194
In der Nacht zu Dienstag brannte in Weißensee ein Renault. Ein Zeuge alarmierte die Feuerwehr und Polizei gegen 2.30 Uhr in die Piesporter Straße, nachdem er auf seinem Heimweg das brennende Auto bemerkt hatte. Durch die Feuerwehr konnte das Feuer gelöscht werden. Bei den ersten Ermittlungen wurde ein technischer Defekt als mögliche Brandursache geprüft. Die weiteren Ermittlungen übernahm nun der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin, nachdem ein Selbstbezichtigungsschreiben aus der linksextremen Szene bekannt wurde.

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